Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich
1.1 Die Leistungen von Stammkunde (nachfolgend: „Stammkunde“ / „wir“ / „uns“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für die Planung, Konzeption und Durchführung von Auftragsarbeiten im Bereich Grafikdesign. Das Entwicklung und Bearbeitung von Grafiken, Logos, Layouts, Designs, Texten, Verpackungen, Werbemitteln, Werbemaßnahmen und Werbekampagnen sowie für Leistungen aus den Bereichen Strategie, Beratung und Konzeption. Die auf Basis dieser AGB zu erbringenden Leistungen werden in den jeweiligen Aufträgen detailliert und inhaltlich abschließend aufgeführt.
1.2 Die Angebote sind freibleibend. Aufträge und sonstige Vereinbarungen – insbesondere soweit sie von diesen AGBs abweichen – werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von uns verbindlich.
2. Leistungserbringung
2.1 Die Leistungserbringung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
2.2 Etwa erforderliche Namens- und Markenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung der Arbeitsergebnisse auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Marken-, Design-, Patent- oder Gebrauchsmusterrecht) ist nicht Gegenstand von uns zu erbringenden Leistungen. Insbesondere bei der Werbemittelvervielfältigung und -streuung sind wir nicht verpflichtet, über die rechtliche Zulässigkeit des Werbemitteleinsatzes und deren Vereinbarung mit geltendem Recht zu beraten oder diese zu prüfen. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Leistungen wird von uns nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Wir weisen den Kunden auf etwaige rechtliche Risiken hin, sofern uns diese bei der Leistungserbringung bekannt werden.
2.3 Wir werden für die Leistungserbringung entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte einsetzen.
3. Termine, Vertragslaufzeit
3.1 Die von uns in Angeboten angegebenen Liefertermine sind stets freibleibend und stehen in jedem Fall unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung.
3.2 Die in Termin- und Projektplänen genannten Termine, Zeiten und Aufwände sind geschätzt und somit unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Dabei gelten Leistungstermine als vorbehaltlich der vertragsgemäßen Einhaltung der jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer vereinbart (Selbstbelieferungsvorbehalt).
3.3 Ist für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen von uns die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.
4. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde wird uns die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir dürfen von der Vollständigkeit, Richtigkeit und jeweiligen Aktualität dieser Informationen, Daten und Unterlagen ausgehen. Soweit der Kunde uns Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.
4.2 Der Kunde stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material, einschließlich Fremdleistungen, nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte oder technische Schutzrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten.
4.3 Etwaig erforderliche Namens- und Markenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung der Arbeitsergebnisse sowie der Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs-, Marken-, Design, Patent- oder Gebrauchsmusterrecht) obliegen dem Kunden, es sei denn, im betreffenden Auftrag ist etwas anderes vereinbart.
5. Vergütung, Zahlungen, Rechtsvorbehalt
5.1 Die Preise für die Erbringung von Leistungen werden im betreffenden Auftrag vereinbart.
5.2 Zahlungen sind spätestens dreißig (30) Kalendertage nach Rechnungszugang ohne Abzug an uns zu leisten, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel genannt ist.
6. Nutzungsrechte
6.1 “Arbeitsergebnisse“ wie Konzepte, Entwürfe, Designs, Logos, Layouts, Texte oder andere kreative Vorschläge, die wir dem Kunden gemäß dem im betreffenden Auftrag vereinbarten Leistungsumfang in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform übergibt.
6.2 Wir können die für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Rechte dem Kunden auch dadurch verschaffen, dass wir ein Produkt mit offener oder freier Lizenz zur Verfügung stellen oder nachweisen. Überlassen wir dem Kunden solche Produkte, richten sich die dem Kunden daran eingeräumten Nutzungsrechte ausschließlich nach den dem betreffenden Produkt zugrunde liegenden Lizenzbedingungen.
6.3 Der Kunde hat in alle Vervielfältigungen, Kopien und Umarbeitungen die in den Arbeitsergebnissen eventuell enthaltenen Schutzrechts- oder Copyright-Vermerke zu übernehmen.
6.4 Wir behalten uns das Eigentum an den Arbeitsergebnissen bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.
6.5 Bei für den Kunden kostenlosen Angebote und Entwürfe gehen keine Rechte auf ihn über und werden dem Kunden nicht eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von uns zu anderen Zwecken als zur Anbieter- bzw. Angebotsauswahl zu nutzen oder zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen. Sämtliche Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte Entwürfe bleiben bei uns.
7. Mängelhaftung
7.1 Wir gewährleisten, dass die Leistungen vertragsgemäß erbracht werden. Garantiert sind nur solche Beschaffenheiten, die in dem betreffenden Auftrag ausdrücklich als „garantierte Beschaffenheit“ benannt sind. Andere Beschaffenheiten werden nicht, auch nicht stillschweigend garantiert.
7.2 Liegt ein Sach- oder Rechtsmangel vor, werden wir zunächst kostenfreie Nacherfüllung leisten. Der Kunde gewährt uns zur Durchführung der Nacherfüllung eine angemessene Frist.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte bzw. als vertraulich gekennzeichnete Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt behandeln; dies gilt auch über das jeweilige Auftragsende hinaus. Ein darüber hinausgehender Schutz besonders vertraulicher Informationen und die damit verbundene Festlegung von Voraussetzungen und Bedingungen erfordern den Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung).
9. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Aufträge ungültig, unwirksam oder gemäß gegenwärtiger oder zukünftiger Gesetze undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die betreffende Bestimmung wird durch eine gültige, wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.